Unser Schutzkonzept
Seit der Gründung 1985 verfolgt das Jugenderholungswerk Hamburg e.V. mit seiner Aufgabe und seinem Konzept die Förderung des Kindeswohls. Im Jahre 2014 wurde die Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe unterschrieben. Ein trägerbezogenes Qualitätskonzept zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung, das Haltung und Verhalten des Trägers zu dem Thema beschreibt und reflektiert, wird erforderlich.
Dieses Konzept nutzte das JEW als Anlass, intern einen Qualitätsentwicklungsprozess zum Thema Kinderschutz zu initiieren. Es fand eine erneute, grundsätzliche Reflektion zu Kinderschutz in Ferienfreizeiten statt. In den zentralen Nachbereitungsseminaren der Betreuer*innen und dann auch der Seminarleiter*innen wurden die Leitfragen zum Kinderschutz bearbeitet. Hiermit wurde der (Wissens-) stand der JEW -Aktiven zum Thema neu ermittelt, die Reflexion vorangetrieben und dahingehend sensibilisiert.
Vor dem Hintergrund dieses Qualitätsentwicklungsprozesses entstand die folgende Zusammenfassung der Ausrichtung des Jugenderholungswerks bezüglich Kinderschutz. Sie wird jährlich überprüft und ggf. an aktuelle Veränderungen angepasst.
