Bezuschusste Kooperationsfahrten

für Hamburger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Seid ihr ein ganzjährig tätiger Hamburger Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)? Wollt ihr mit euren eigenen Betreuer*innen und Kindergruppen eine eigene Ferienreise organisieren und fragt euch: Wie finanzieren wir das Ganze? Dann seid ihr bei uns im Jugenderholungswerk richtig.

​In Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) fördern wir neben der direkten Teilnahme an unseren Reisen auch eure Ferienreisen bzw. die zuschussberechtigten teilnehmenden Familien. Dabei gelten im Wesentlichen dieselben Regularien, wie auch für eine Förderfähigkeit bei unseren JEW-Fahrten. Auf diesem Weg möchten wir dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche, die sich untereinander kennen, mit Betreuern, zu denen sie Vertrauen haben, eine Ferienfreizeit erleben können. Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien soll durch eine Förderung ermöglicht werden, an solchen Ferienfreizeiten teilzunehmen.

Informationen

Alle Informationen zu den Kooperationsfahrten findet ihr nachfolgend gesammelt in verschiedenen PDFs.
Das Formular zur Berechnung der Zuschussberechtigung findet ihr hier ebenfalls.

Die Anträge auf Kostenbeteiligung für Kooperationsfahrten, die 2027 stattfinden, können voraussichtlich ab November 2026 eingereicht werden. Die Anträge werden aus Gründen der Fairness und Transparenz in der Reihenfolge ihres Eingangs im JEW bearbeitet und beschieden. Eine frühzeitige Antragsstellung erhöht somit die Chancen auf eine positive Bewilligung, da das für die Kooperationsfreizeiten vorgesehene Budget nicht überschritten werden kann.

Kooperationsreisen A & B,
Anschreiben + Infos

Richtlinie
Kooperationsfahrten 2026

Merkblatt
Ferienfreizeiten

Nachweis
Zuschussberechtigung

Kooperationsverfahren A

Förderung von Hamburger Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zur Teilnahme an Reisen der Kinder- und Jugenderholung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Trägern der Jugendhilfe (sog. Kooperationsfahrten) mit einer Reisedauer von 2 bis 21 Tagen und einem Alter von acht bis 17 Jahren (bei Reiseantritt).

​Zuschussberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren bereinigtes Familieneinkommen die im jeweils geltenden Merkblatt für Freizeiten und Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) benannten Bemessungsgrenzen nicht überschreitet

Kooperationsverfahren B

Förderung von Hamburger Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zur Teilnahme an Reisen der Kinder- und Jugenderholung von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Trägern der Jugendhilfe (sog. Kooperationsfahrten) mit einer Reisedauer von 2 bis 21 Tagen und einem Alter von acht bis 17 Jahren (bei Reiseantritt).

Zuschussberechtigt sind einkommensunabhängig Kinder- und Jugendliche aus Familien, die zehn Tage vor Reiseantritt in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft mit der perspektive Wohnen (UPW), einer Wohnunterkunft (WUK) oder Erstaufnahme (EA) im Hamburger Stadtgebiet leben. Der Nachweis des Wohnsitzes ist durch den Ankunftsnachweis oder das Deutsche Passersatzpapier für Ausländer zu belegen.