Reisekosten
Wie hoch sind die Kosten für eine Ferienreise?
Die Kosten setzen sich aus den Reisekosten (zwei- oder dreiwöchige Reise), Versicherung, Programmgeld und Taschengeld zusammen und richten sich zum einen nach der Länge der Reise und zum anderen nach dem Alter des Kindes (Taschengeld).
Reisekosten zweiwöchige Reise
Zuschussberechtigte: 70,50 €
Vollzahler*innen: 630 €
Reisekosten dreiwöchige Reise
Zuschussberechtigte: 105 €
Vollzahler*innen: 770 €
Haftpflicht und Auslandskrankenversicherung
Jedes Kind und jede*r Jugendliche*r, der mit uns auf Reisen fährt benötigt eine Haftpflichtversicherung.
Sollten Sie keine eigene Haftpflichtversicherung haben, so versichern wir ihr Kind für den Reisezeitraum zum Preis von 6 €.
Das gilt auch für eine Auslandskrankenversicherung bei Auslandsreisen (Schweden) und der Skireise.
Sollten Sie keine eigene Auslandskrankenversicherung haben, so versichern wir ihr Kind für den Reisezeitraum zum Preis von 5 €.
Programmgeld
Was ist das Programmgeld?
Das Programmgeld beträgt 10 € pro Woche und wird für gemeinsame Aktivitäten und Bastelmaterial verwendet.
Taschengeld
Wie hoch ist das Taschengeld, das mitgegeben werden soll?
8–10 Jahre: 5 € pro Woche
11–12 Jahre: 7,50 € pro Woche
13–15 Jahre: 10 € pro Woche
Bin ich zuschussberechtigt?
Zuschüsse können nur Familien erhalten, deren Kind seinen Erstwohnsitz in Hamburg hat. Familien, deren Einkommen niedrig ist und Alleinerziehende sind meistens zuschussberechtigt. Hier prüfen wir anhand einzureichender Dokumente, ob das Einkommen unter der Bemessungsgrenze der Stadt Hamburg liegt. Hamburger Familien, die Sozialleistungen beziehen, z. B. Bürgergeld (SGB II) , Sozialhilfe (SGB XII), Asylleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag, sind immer zuschussberechtigt.
Ich bekomme Sozialleistungen. Muss ich auch etwas bezahlen?
Ja, der Preis für Zuschussberechtigte (70,50 Euro/105,- Euro) muss immer gezahlt werden. Sie können (falls noch nicht für andere außerschulische Bereiche genutzt) einen Antrag auf Erstattung über das Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Bitte sprechen Sie uns an: Wir senden Ihnen gerne das Formular zur Erstattung zu.
Gilt der Zuschuss auch bei einem Kita-Gutschein mit Mindestbeitrag?
In diesem Fall prüfen wir individuell, ob eine Zuschussberechtigung vorliegt. Ein Kitagutschein mit der Summe 0,- Euro ist kein Mindestbeitrag.
Müssen weitere Unterlagen eingereicht werden?
Je nach persönlicher Situation können Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel Einkommensnachweise, Mietkosten, Unterhaltszahlungen oder amtliche Bescheide.
Außerdem benötigen wir einen Nachweis über Ihre Haftpflichtversicherung. Sollten Sie keine Haftpflichtversicherung besitzen, versichern wir Ihr Kind für den Reisezeitraum zum Preis von 6,- Euro.
